Siemensstraße 160, 70469 Stuttgart

AGB

Geschäftsbedingungen

Angebotsbedingungen allgemein
  1. Mit der Unterschrift und Rücksendung erklären Sie sich mit dem Angebot einverstanden.
  2. Reservierungen können erst mit Unterschrift und Rücksendung des Angebots gemacht werden.
  3. Die Zahlung ist bis 10 Tage nach Unterschriftsdatum zu leisten.
  4. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Buchungsdatum bekommen Sie 75 % des gesamten Angebotspreises zurück, später kann leider keine Rückzahlung mehr erfolgen.
  5. Bei manchen Events werden Ihnen gesonderte Mietbedingungen zugeschickt. Nach dem Unterzeichnen des JGA Angebots treten auch diese bei Ihrer Veranstaltung in Kraft.
  6. Alkohol gehört zu einem JGA meistens dazu. Allerdings sollten die Grenzen des Normalen nicht überschritten werden.
  7. Bei allen Events oder Locations gilt das Hausrecht. Wir oder der Betreiber haben das Recht Ihnen den Zutritt mit Begründung trotz Reservierung oder geleisteter Zahlung zu verweigern.
  8. Grundsätzlich gilt angemessenes Benehmen, dann gibt es keine Probleme.
  9. Zur grundsätzlichen Kleidungsordnung von verschiedenen Clubs geben wir Ihnen Hinweise, können Ihnen aber trotz Reservierung keinen Zutritt versprechen, sollte den verantwortlichen Personen (Türsteher) ihr Auftreten nicht passen.
  10. Mit einer Reservierung haben Sie aber selbstverständlich einen guten Bonus.
  11. Allgemein sind JGA- T-Shirts bei Abendveranstaltungen in Stuttgart bei Türstehern und Clubs eher unerwünscht.
  12. Sorgen Sie bitte dafür, dass die angegebenen Handynummern an dem Tag erreichbar sind.
  13. Es kommt manchmal zu außerplanmäßigen Änderungen, so dass es unabdingbar ist, dass Ihre Gruppe telefonisch erreichbar ist.
  14. Bei allen mit Reservierung angegebenen Veranstaltungen handelt es sich um eine Vermittlungsdienstleistung durch die SCity Events UG haftungsbeschränkt. Entstehende Kosten für die entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen müssen, falls nicht anders schriftlich vereinbart, vor Ort am Veranstaltungstag durch die als Kunde geführte Person in diesem Angebot beglichen werden
Mietbestimmungen Shuttle-Bar
  1. Mit der Unterschrift unter diesem Mietvertrag akzeptiert der Mieter dessen Inhalte und die Mietbedingungen. Bei einer Stornierung des Mietvertrags bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietdatum, werden 50% des Mietpreises fällig. Bei einer späteren Stornierung werden 100% fällig.
  2. Beachten Sie, dass erst nach Unterschrift und Zusendung dieses Mietvertrags und fristgerechter Zahlung der Termin fest für Sie reserviert ist (Termine können nicht verbindlich reserviert werden).
  3. Grundsätzlich gilt die Anfrage als fix gebucht, welche als erstes vollständig bei uns eingegangen ist (ausgefüllter/unterschriebener Mietvertrag + Geldeingang). Bei Mehrfachanfragen zu einem Datum/Uhrzeit wird der erste vollständige Eingang bevorzugt.
  4. Die im Mietvertrag anzugebende Kontaktperson im Bus ist 1Std. vor Mietbeginn erreichbar zu sein. Wir übernehmen keine Haftung/Rückzahlung/Verlängerung der Tour bei verspätetem Start, der auf die Nichterreichbarkeit der Kontaktperson zurückzuführen ist.
  5. Das Angebot enthält keine Getränke. Der Getränkeverkauf findet während der Fahrt statt und ist im Bus zu bezahlen. Die Preise entnehmen Sie bitte der Getränkekarte auf unserer Homepage.
  6. Sollten unerlaubt durch den Mieter mitgebrachte Getränke ausgeschenkt werden, kann dies den sofortigen Abbruch der Fahrt zur Folge haben. Für den Rücktransport der Gäste hat in diesem Fall der Mieter Sorge zu tragen.
  7. Bei nicht sachgerechtem Verhalten des Mieters und/oder dessen Begleiter, insbesondere bei übermäßigen Ausfallerscheinungen aufgrund erhöhten Alkoholkonsums, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Fahrt sofort zu beenden bzw. gar nicht erst zu beginnen. Für den Rücktransport der Gäste hat in diesem Fall der Mieter Sorge zu tragen.
  8. Musik ist kann wie folgt durch den Mieter abgespielt werden. Auf einem USB mitgebrachte Musik ist möglich, oder direkt mit dem eigenen Smartphone am Klinkenstecker (für Spotify z.B.). Achtung! Alle mit IPhone bitte einen eigenen Adapter mitbringen!
  9. Bei Anmietung der Shuttle-Bar handelt es sich um eine Transportmittelanmietung und keine Reiseveranstaltung. Für unter Umständen benötigte Unterkünfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
  10. Vor Abfahrt wird eine Sichtprüfung des Innenbereichs im Bus vorgenommen. Für evtl. entstehende Beschädigungen wird der Mieter haftbar gemacht (Bsp.: Risse in den Ledersitzen, Brandlöcher…).
  11. Bei Start und Ende außerhalb der Stuttgarter Innenstadt werden ausschließlich Bushaltestellen oder Haltepunkte für Omnibusse angefahren. Da es sich bei unserem Fahrzeug um einen Omnibus handelt, kann baulich bedingt kein Wohngebiet angefahren werden.
  12. Die Anmietung der Shuttle-Bar setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
  13. Auf Grund veränderter Gesetzgebungen (Feinstaubplakette/Umweltzone) kann es möglich werden, dass der Bus innerstädtische Ziele nicht mehr anfahren darf. In diesem Falle behält sich der Vermieter vor, den Start und das Ende der Fahrt auch kurzfristig zu den nächst möglichen Haltestellen mit Zentrumsanschluss zu verlegen. Sie werden in diesem Falle schnellstmöglich von uns kontaktiert und über die Veränderung in Kenntnis gesetzt.
Mietbestimmungen BierBike
  1. Falls das Angebot Ihre Zustimmung findet, senden Sie uns bitte eine unterschriebene Version zu (per Post/Email/Handy).
  2. Mit der Unterschrift unter diesem Mietvertrag akzeptiert der Mieter dessen Inhalte und die Mietbedingungen. Bei einer Stornierung des Mietvertrags bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietdatum, werden 50% des Mietpreises fällig. Bei einer späteren Stornierung werden 100% fällig.
  3. Beachten Sie, dass erst nach Unterschrift und Zusendung dieses Mietvertrags und fristgerechter Zahlung der Termin fest für Sie reserviert ist (Termine können nicht verbindlich reserviert werden).
  4. Grundsätzlich gilt die Anfrage als fix gebucht, welche als erstes vollständig bei uns eingegangen ist (ausgefüllter/unterschriebener Mietvertrag + Geldeingang). Bei Mehrfachanfragen zu einem Datum/Uhrzeit wird der erste vollständige Eingang bevorzugt.
  5. Bei nicht sachgerechtem Verhalten des Mieters und/oder dessen Begleiter, insbesondere bei übermäßigen Ausfallerscheinungen aufgrund erhöhten Alkoholkonsums, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Fahrt sofort zu beenden bzw. gar nicht erst zu beginnen. Die Abschleppkosten in Höhe von 400€ trägt der Mieter
  6. Start und Ende ist grundsätzlich die Siemensstraße in Stuttgart-Feuerbach. Sollte eine Gruppe eine Tour ohne Grund abbrechen, sind die Abschleppkosten in Höhe von 400€ vom Mieter zu tragen
  7. Das BierBike sollte mit mindestens 9 Personen besetzt sein. 17 Personen (plus Fahrer) sind die Maximalbesetzung. Personen, die nicht permanent treten wollen, finden auf der hinteren Sitzbank oder auf einem seitlichen Sitz ohne Tretlager Platz (max. 5-6 Personen).
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